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[Quarantäne und Isolation in Kindergarten und Schule]
Mein Kind ist positiv, hat aber keine Symptome - was ist zu beachten?
Beachten Sie die Hygiene- und Isolationsregeln, die Zeitspanne der Isolation hängt vom Impfstatus des Kindes ab (siehe FAQs Sabes, Bereich "Quarantäne und Isolation").
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 05.02.2022
[Quarantäne und Isolation in Kindergarten und Schule]
Mein Kind ist positiv, jedoch vor weniger als 120 Tagen geimpft. Was ändert sich dadurch?
Das Kind muss in diesem Fall für 7 Tage in Isolation, vorausgesetzt, dass es asymptomatisch oder seit mindestens 3 Tagen asymptomatisch ist und am Ende dieser Zeitspanne einen PCR- oder Antigentest mit negativem Ergebnis vorweisen kann.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 05.02.2022
[Quarantäne und Isolation in Kindergarten und Schule]
Kann ich mich/mein Kind überall testen lassen?
Der Test kann auch in privaten konventionierten und akkreditierten Einrichtungen durchgeführt werden. In diesem Fall muss das negative Testergebnis an den Südtiroler Sanitätsbetrieb über die Web-Plattform übermittelt werden.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 05.02.2022
[COVID-19-Zertifikate]
Ist das COVID-Zertifikat der EU fälschungssicher?
Datum: 30.06.2021
[COVID-19-Zertifikate]
Ich bin geimpft, habe aber noch kein digitales Covid-Zertifikat erhalten. Kann ich bei Bedarf anstelle des digitalen Zertifikats auch den Impfnachweis des Südtiroler Sanitätsbetriebes vorweisen?
Auf dem italienischen Staatsgebiet ist es bis auf weiteres möglich, den Impfnachweis des Südtiroler Sanitätsbetriebes anstelle des digitalen Covid-Zertifikats vorzuweisen, falls man dieses noch nicht erhalten hat.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 13.08.2021
[COVID-19-Zertifikate]
Wie bekomme ich den Code (AUTHCODE), um das Zertifikat zu erhalten?
Sobald der Grüne Pass generiert worden ist, sendet die nationale Plattform eine Nachricht mit dem AUTHCODE an diejenige E-Mail-Adresse bzw. ein SMS an diejenige Handynummer, die Sie bei der Impfung oder beim Antigentest/PCR-Test oder bei der Ausstellung der Genesungsbestätigung angegeben haben, der mit dem Zertifikat verknüpft ist. Dieser Code ermöglicht es Ihnen, das Zertifikat, zusammen mit den Daten der Gesundheitskarte, auf dgc.gov.it oder auf der Immuni App zu erhalten. Befolgen Sie die Anweisungen der Nachricht und beachten Sie, dass der Absender „Ministero della Salute“ (noreply.digitalcovidcertificate@sogei.it) für E-Mails ist und „Min Salute“ für SMS.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 07.09.2021
[COVID-19-Zertifikate]
Wie kann ich meinen AUTHCODE abrufen?
Dazu können Sie unter www.dgc.gov.it die entsprechende Funktion aufrufen oder diesen Link verwenden (Ottieni il codice AUTHCODE - Certificazione verde COVID-19 dgc.gov.it).
Sie können das digitale COVID-Zertifikat der EU (Green Pass) jederzeit über SPID/CIE abrufen oder die App Immuni oder App IO herunterladen.
Alternativ dazu können Sie Sich auch an Ihren Hausarzt oder Ihre Apotheke wenden und Ihre Steuernummer und Ihre Krankenversicherungskarte vorzeigen. Daraufhin kann der Arzt oder Apotheker die Bescheinigung mit dem QR-Code entweder ausdrucken oder an eine von Ihnen gewünschte E-Mail-Adresse senden.
Er/Sie hat jedoch nicht die Möglichkeiten festzustellen, warum der Greenpass nicht ausgestellt wurde. Dazu öffnen Sie eine Hilfeanfrage auf https://greenpasshelp.civis.bz.it wobei alle nützlichen Dokumente beigelegt werden sollen.
Wenn Sie im Personenregister der italienischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland (AIRE) eingetragen sind, ein Diplomat, Angestellter der EU oder einer internationalen Organisation oder ein Familienmitglied eines solchen sind, müssen Sie nicht beim nationalen Gesundheitsdienst registriert sein, um das Zertifikat zu erhalten.
Wählen Sie dafür die Option "Utente non iscritto al SSN vaccinato in Italia " aus wenn Sie das Formular unter dem Link (https://www.dgc.gov.it/spa/public/home) ausfüllen.
Informationen zum nationalen Greenpass finden Sie unter www.dgc.gov.it im Bereich "FAQ". Für technische Hilfestellungen ist das Call Center unter 0800 91 24 91 (täglich von 8 bis 20 Uhr) erreichbar oder Sie schreiben an cittadini@dgc.gov.it.
Für Informationen zu Gesundheitsfragen können Sie die Nummer 1500 anrufen (24 Stunden am Tag erreichbar).
Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 13.08.2021
[COVID-19-Zertifikate]
Sind meine personenbezogenen Daten während der Zertifizierungsüberprüfung geschützt?
Durch die Verwendung einer Verifizierungs-App, die in Italien „VerificaC19“ heißt, können die Mitarbeiter die Gültigkeit und Echtheit des Zertifikats überprüfen. Es ist ausreichend, den QR-Code des Zertifikats herzuzeigen. Falls Sie dieses in Papierform benützen, können Sie Ihre persönlichen Daten schützen, indem Sie das Blatt falten. Aus dem QR-Code ist nicht ersichtlich, welcher Gesundheitsstatus zum grünen Zertifikat berechtigt hat. Die einzigen personenbezogenen Daten, die der Betreiber einsehen kann, sind diejenigen, die er benötigt, um sicherzustellen, dass die Identität der Person mit der des Inhabers des Zertifikats übereinstimmt. Bei der Überprüfung werden keine Informationen über den Bürger auf dem Gerät gespeichert.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 09.07.2021
[COVID-19-Zertifikate]
Was ist zu tun, wenn ich eine Impfung oder Genesungsbestätigung im Ausland erhalten habe?
Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 01.10.2021
[COVID-19-Zertifikate]
Hat man als nicht italienische Staatsbürgerin/ italienischer Staatsbürger Anrecht den Greenpass zu erhalten, wenn man sich in Italien hat impfen lassen?
[Covid-19-Impfung - Auffrisch-Impfung]
Was ist eigentlich eine Auffrisch- bzw. Booster-Impfung?
Dabei handelt es sich um eine weitere Impfung: Vollständig geimpfte Personen erhalten eine zusätzliche Dosis eines zugelassenen Impfstoffs gegen Covid-19. Diese Impfung wird auch als Booster bezeichnet, weil damit der im Laufe der Zeit nachlassende Immunschutz wieder stimuliert wird. Das Gesundheitsministerium hat dazu ausschließlich die Verwendung eines mRNA-Impfstoffes (Pfizer oder Moderna) genehmigt, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet worden ist.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 18.11.2021
[Covid-19-Impfung - Auffrisch-Impfung]
Warum ist die Auffrisch- oder Booster-Impfung wichtig?
Aktuelle Daten zeigen, dass die Impfwirkung, auch bezüglich der Verhinderung einer Erkrankung mit Symptomen, wieder nachlässt. Wie lange der Immunschutz anhält, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie vom verwendeten Impfstoff, der spezifischen Immunantwort oder dem Lebensalter. Je länger die Impfung zurückliegt, desto höher wird die Wahrscheinlichkeit sich zu infizieren.
Die Auffrisch-Impfung führt binnen weniger Tage zu einem starken Anstieg des Antikörpertiters, sodass sehr rasch wieder ein guter Schutz gegeben ist.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 18.11.2021
[Covid-19-Impfung - Auffrisch-Impfung]
Welche Erfahrungen gibt es bisher mit der Auffrisch- oder Booster-Impfung?
Gemäß wissenschaftlichen Erkenntnissen erhöht eine Corona-Auffrisch-Impfung die Schutzwirkung der Impfung wieder beträchtlich. In Israel wurden z.B. bei Dreifach-Geimpften 10 Mal weniger Infektionen und knapp 20 Mal weniger schwere Erkrankungen nachgewiesen als bei Zweifach-Geimpften.
Die Auffrisch- oder Booster-Impfung trägt demnach zur Verstärkung des Immunschutzes aller Bevölkerung- und Altersgruppen bei.
Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 18.11.2021
[Covid-19-Impfung - Auffrisch-Impfung]
Sollte vor der Auffrisch-Impfung gegen COVID-19 eine Antikörperbestimmung durchgeführt werden?
[Covid-19-Impfung - Auffrisch-Impfung]
Wer sollte jetzt eine Auffrisch- oder Booster-Impfung bekommen?
Die Auffrisch-Impfung wird allen Menschen empfohlen, deren letzte Impfung mindestens 4 Monate zurückliegt. Patientinnen und Patienten mit Immundefiziten sollten sich bereits 28 Tage nach der letzten Impfung einen Booster verabreichen lassen.
Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb, Stand: 10.01.2022